Fahrradparken in der Großstadt
Beispielhafte kommunale Fahrradabstellplatzsatzung entsprechend Bauordnung
Die Bayerische Bauordnung gestattet in §91, Absatz 2 Punkt 6 den Gemeinden, durch Satzung zu fordern, dass in der Gemeinde oder für Teile des Gemeindegebiets und für bestimmte Arten von Bauvorhaben Abstellplätze für Fahrräder hergestellt und bereitgehalten werden müssen. Bauherren finanzieren damit die notwendigen Fahrradabstellplätze an Gebäuden. Die Gemeinde kann dabei auch die erforderliche Größe, die Lage und die Ausstattung dieser Abstellplätze festlegen.
Die Stadt Nürnberg hat mit ihrer "Satzung über die Herstellung und
Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder
(FahrradabstellplatzS - FAbS)" vom 14. Juli 1992, in letzter
Fassung vom 12. Oktober 2000, von diesem Recht auf Antrag einer
Stadtratsfraktion Gebrauch gemacht. Die Satzung bezieht sich sowohl
auf die Errichtung als auch die Nutzungsänderung von Bauvorhaben,
die in einer Richtzahlliste im Anhang detailliert aufgeführt
werden. Damit soll erreicht werden, dass bei Neu- und Umbauten
Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl durch die Bauherren
bereitgestellt werden. Dies ist ein wesentlicher
Beitrag, um die Fahrradnutzung zu fördern, da sichere und
ausreichend dimensionierte Abstellplätze eine Voraussetzung für
eine durchgängige Wegekette mit dem Fahrrad sind.
Die Richtzahlliste im Anhang der Satzung bietet für Planer eine
wertvolle, auf die Verhältnisse in Nürnberg zugeschnittene Hilfe,
um mit einfachen Mitteln die Anforderungen zu ermitteln.
In der praktischen Anwendung ist die Fahrradabstellplatzsatzung
schätzungsweise bei rund 30% der beantragten bzw. im
Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereichten Vorhaben relevant,
d.h. bei etwa 800 Vorhaben pro Jahr.
1995 - also in den Anfangsjahren - kamen von circa 2000 Bauanträgen
nur circa 150 Anträge für die Fahrradabstellplatzsatzung
theoretisch in Frage. Tatsächlich hergestellt werden mussten
Stellplätze jedoch bei einem geringeren Teil, da bei
Nutzungsänderungen von einem fiktiven Altbestand ausgegangen
wird.
Hinsichtlich der Akzeptanz der Regelung wurden unterschiedliche
Erfahrungen gemacht. Dem Einwand von Wohnungsbaugesellschaften über
hohe Kosten durch zu großen Flächenbedarf für Fahrradkeller wurde
durch eine verbesserte Kommunikation begegnet. Einerseits wurde die
Rolle der Fahrradabstellmöglichkeiten in persönlichen Gesprächen
besser vermittelt, andererseits über flächensparende
anforderungsgerechte Fahrradparksysteme besser informiert bzw.
diese zugelassen. Immer wieder erkundigen sich Bauherren, welche
Fahrradparksysteme praktikabel sind.
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