Förderung des Radverkehrs durch innovative Modellprojekte
Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland dar. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert daher innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) dienen. Jedes Jahr im Frühjahr wurde ein Projektaufruf für das nachfolgende Förderjahr veröffentlicht. Der Bewerbungsschluss für den letzten Förderaufruf für das Jahr 2020 war am 1. August 2019.
Gefördert werden Vorhaben mit innovativen Ansätzen, hohem Erkenntnisgewinn sowie möglichst großem und realistischem Anwendungspotenzial. National und international bereits vorliegende Projekte, Erfahrungen und Erkenntnisse sowie der Stand der Forschung und der Stand der Technik sollen berücksichtigt werden. Insbesondere wurden Projekte begrüßt, an denen sich unterschiedliche Partner beteiligen und/oder die sich auf mehr als eine Region beziehen.
Gefördert werden nicht investive Modellprojekte, die
- einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten oder
- nachhaltige Mobilität sichern
und zugleich
- Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind oder
- neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.
Die Projektförderung richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Natürliche Personen des Privatrechts können mit einer juristischen Person des Privatrechts zusammenarbeiten und entsprechend einen gemeinsamen Projektvorschlag einreichen.
Für die förderfähigen Projektkosten bewilligt das BMVI im Wege der Projektförderung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilfinanzierung. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragsstellers kommen verschiedene Förderquoten und Förderhöchstbeträge in Betracht.
Aufgrund des Auslaufens des Nationalen Radverkehrsplans 2020 und der Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans zum 31.12.2020 wird es in diesem Jahr keinen Förderaufruf geben. Die Antragstellung außerhalb eines Förderaufrufes bleibt hiervon unberührt.
Etwaige Fragen senden Sie bitte an das E-Mail-Postfach nrvp@bag.bund.de mit dem Betreff "Projektaufruf NRVP 2020". Alle Fragen werden einschließlich der Antworten im Rückfragepool (FAQ) auf der Internetseite www.nrvp.de veröffentlicht.
LINKS & DOWNLOADS zu den Förderaufrufen 2020, 2019 und 2018
Informationen zum Förderprogramm
- Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans vom 1. September 2017
- FAQ-Liste: Häufig gestellte Fragen der Antragstellenden zu verschiedenen Themen - Stand 01/2020
- Präsentation des BAG zur Informationsveranstaltung für Antragstellende am 14.01.2020
1. Phase: Einreichung von Projektskizzen - aktuell können keine Projektskizzen eingereicht werden
2. Phase: Antragsverfahren
a) Informationen zur Antragstellung auf Ausgabenbasis
- Hinweise zur Antragstellung auf Ausgabenbasis im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 2020 - Stand 01/2020
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) - Stand 06/2019
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk), Stand 06/2019
b) Informationen zum Antrag auf Kostenbasis
- Hinweise zur Antragstellung für Zuwendungen auf Kostenbasis im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 2020 - 01/2020
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P-Kosten) - Stand 06/2019
c) Allgemeine Hinweise zur Antragstellung (Ausgaben- und Kostenbasis)
- easy-Online-Hilfe
- Merkblatt zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten - Stand 01/2020
- Obergrenzen des zuwendungsfähigen Personalaufwandes im Rahmen der Projektförderung - Stand 08/2018
- Merkblatt über die Anerkennung von Bewirtungskosten im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 2020 - Stand 01/2020
- Merkblatt für anerkennungsfähige Referentenhonorare im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 2020 - Stand 01/2020
- Merkblatt über die Anerkennung von Reisekosten im Inland im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 2020 - Stand 01/2020
- Checkliste für Zuwendungsempfänger zur Freigabe von Veröffentlichungen
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