Endbericht veröffentlicht
Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr

Mit dem Rad zum Einkauf in die Innenstadt
Ist ein Nebeneinander von Fuß- und Radverkehr tatsächlich ein Sicherheitsrisiko in Fußgängerzonen? Dieser Frage ging das NRVP-Forschungsvorhaben "Mit dem Rad zum Einkauf in die Innenstadt – Konflikte und Potenziale bei der Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr" nach – gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplanes (NRVP 2020) sowie vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und von der Stadt Offenbach a.M.
Freigabe für den Fußverkehr akzeptabel?
Es stellte sich die Frage, ob im Sinne des Schutzes des Fußverkehrs eine Freigabe von Fußgängerzonen für den Radverkehr abzulehnen und dieses ggf. mit ordnungsrechtlichen Mitteln durchzusetzen ist oder ob eine beschränkte bzw. vollständige Freigabe im Sinne einer Förderung des Radverkehrs und ggf. einer Belebung des Einzelhandels anzuraten ist.
Neben objektiven Faktoren wie des Unfallgeschehens und des Fußgänger-/Radfahrer-Verhaltens interessierten auch subjektive Faktoren wie die Aufenthaltsqualität und das individuelle Befinden bzw. Gefährdungsgefühl wie es durch die Anwesenheit von Radfahrern hervorgerufen werden kann. Weiterhin stellte sich die Frage, ob eine Fußgängerzonenfreigabe für den Radverkehr ggf. positiv durch eine spezifische Informations- und Image-Kampagne beeinflusst werden kann.
Planungsleitfaden und Endbericht
Die im Projekt erzielten Ergebnisse sowie entsprechende Empfehlungen wurden bereits im Planungsleitfaden "Öffnung von Fußgängerzonen für den Radverkehr" dargestellt und den Kommunen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der jetzt vorliegende Endbericht "Radverkehr in Fußgängerzonen" erläutert die fachlichen und methodischen Hintergründe zur Projektdurchführung und enthält eine umfassende Ergebnisdarstellung.
Verträglicher als vermutet
So hat sich in der Studie gezeigt, dass problematische Ereignisse oder Verhaltensweisen nach einer Fußgängerzonenfreigabe nicht zunahmen. Auch eine Verringerung der Aufenthaltsqualität konnte in den empirischen Befragungen nicht nachgewiesen werden. Die Verträglichkeit des Miteinanders stieg mit der Fußgängerdichte sogar an. Hohe Fußgängerdichten sind demnach kein Ausschlusskriterium für eine Radverkehrsfreigabe in Fußgängerzonen. Zudem wiesen radfahrende Kunden einen höheren Jahresumsatz im Einzelhandel auf als Kfz-fahrende Kunden. Daher wird davon ausgegangen, dass auch der innerstädtische Einzelhandel von einer Fußgängerzonenfreigabe für den Radverkehr profitieren kann.
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit empfohlen
Die Kampagne RADSAM – achtsam mit dem Rad fahr'n! wurde im Projektverlauf entwickelt und erfolgreich angewendet. Sie steht Kommunen unter radsam-kampagne.de zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit bei einer Fußgängerzonen-Freigabe zur kostenlosen Verfügung und wird bereits verschiedentlich angewendet (weitere aktuelle Informationen sowie alle Veröffentlichungen zum Projekt sind ebenfalls auf der Website erhältlich).
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