Radverkehr in der Kommunalrichtlinie 2019 bis 2022
Mindestzuwendungsbetrag für Radverkehrsmaßnahmen sinkt zum 1. Januar 2020

Förderprogramm Kommunalrichtlinie - Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
Strategisch oder investiv, von der Einzelmaßnahme bis zum umfassenden Konzept: Die Möglichkeiten, als Kommune oder kommunaler Akteur vor Ort Klimaschutzmaßnahmen mithilfe einer Förderung über die Kommunalrichtlinie umzusetzen, sind vielfältig. Finanzielle Unterstützung kann zum Beispiel für die Einrichtung eines kommunales Energie- und Umweltmanagements, für die Verbesserung des Radverkehrs sowie für Maßnahmen zur klimafreundlichen Abfall- und Abwasserentsorgung beantragt werden.
Das ändert sich zum 1. Januar 2020:
- Förderanträge können das ganze Jahr über beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
- Der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs beträgt nur noch 5.000 Euro.
- Im Rahmen der Fokusberatung können neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind.
Fragen zur Kommunalrichtlinie und anderen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) telefonisch unter 030-39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Das SK:KK ist im Auftrag des BMU tätig.
Wer wird gefördert?
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
- Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Hochschulen
- Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen
- Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mind. 25 Prozent kommunaler Beteiligung
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
- kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen
- fachkundige, externe Dienstleister
- Netzwerkmanagerinnen und Netzwerkmanager
- Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag
-
öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände
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