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Die NRW-Landesregierung hat am 2. März 2021 den Referentenentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. Inhalte sind das Radvorrangnetz, Radschnellverbindungen, Vernetzung der Mobilität, Gleichrangigkeit im Straßenverkehr, 25 Prozent Radverkehrsanteil, Sicherheit und die Unterstützung der Kommunen.